Vorschaltmaßnahme  
 
Urs Luijendijk

Wir begrüßen Sie auf der Informations-seite -Vorschaltmaßnahme- der GAB mbH (Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung in Limburg-Weilburg mbH) in Limburg.
Eine Vorschaltmaßnahme für Ausbildung kann in der Regel bis zu 20 Teilnehmer aufnehmen und dauert 6 - 8 Wochen. Sie setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Einführung, Schulungsphase und Praktika.

Sabine Mixdorf

Ziel der Vorschaltmaßnahme ist die Feststellung der Ausbildungseignung und die Vorbereitung auf eine Ausbildung bei der GAB.
Während der Schulungsphase, die ca. 2 Wochen dauern soll, gibt es intensive Unterrichtseinheiten mit wiederkehrenden Testsituationen. Das wichtigste Ziel ist hier, die theoretische Ausbildungseignung und persönliche Grundtugenden (Zuverlässigkeit, Anpassungsfähigkeit, Motivation und persönliche Reife) der Teilnehmer zu überprüfen.
Des weiteren gilt es, die Teilnehmer/innen frühzeitig an die
späteren Lernbedingungen in der Berufsschule zu gewöhnen, zudem gelingt es auch oft, schon vergessen geglaubtes Wissen der Teilnehmer wieder zu reaktivieren.


Grundsätzlich soll sich jeder Teilnehmer vor Ende der Schulungsphase einen 2. Wunschberuf aus dem möglichen Ausbildungskontingent der GAB auswählen, um im Falle einer mangelden Ausbildungseignung im 1. Wunschberuf bzw. bei Vergabe aller verfügbarer Stellen an geeignetere Mitbewerber noch eine Alternative zu haben. Jede Ausbildung wird während der Schulungsphase von einem im Beruf befindlichen Facharbeiter (i. d. R. der entspr. Werkstattleiter selbst) noch einmal ausführlich vorgestellt.

Nach der Schulungsphase beginnen die Praktika, d.h. die Teilnehmer absolvieren ein Praktikum in jedem für sie interessanten Ausbildungsberuf. Jedes einzelne Praktikum geht über eine Woche. Auf Wunsch und bei entsprechender Werkstattkapazität ist auch eine Verlängerung möglich. Alle Praktika, mit Ausnahme des Praktikums zum Maler/ Lackierer, werden in den GAB-eigenen Werkstätten durchgeführt. Die Teilnehmer können sich dort ein Bild vom „normalen“ Arbeitsalltag verschaffen und sich in einigen ausbildungsüblichen Arbeiten erproben. Gleichzeitig werden sie von den vor Ort befindlichen Ausbildern hinsichtlich ihrer praktischen Ausbildungseignung getestet.

Um an der Vorschaltmaßnahme teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer im ArbeitslosengeldII-Bezug stehen (Hartz IV) und dürfen maximal 27 bzw. 28 Jahre alt sein. Da die GAB zur Zeit Ausbildungen in den Berufen Teilezurichter/in, Gebäudereiniger/in, Tischler/in, Elektroniker/in, Bürokaufmann/frau und Maler/in und Lackierer/in anbietet, ist die Teilnahme an einer Vorschaltmaßnahme zudem nur für Personen möglich, die ein Ausbildungsinteresse an einem dieser Berufe haben.

Das Team -Vorschaltmaßnahme-

 
Teamleitung
Urs Luijendijk

Dipl. Sozialarbeiter


Sabine Mixdorf
Dipl. Sozialarbeiterin